Wer eine Domain nur als Weiterleitungsadresse zu einem Drittunternehmen nutzt, verliert sie nicht zwangsläufig an ein später eingetragenes Unternehmen gleichen Namens. Der BGH stützte das durch die Registrierung begründete Recht, die Domain auch bei bloßem wirtschaftlichen Interesse weiter zu nutzen.
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Autor: Kilian Kost | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)