Die Zahlen der Insolvenzanträge und Insolvenzverfahren steigen monatlich an. Die größten Zuwachsraten gibt es bei den Großinsolvenzen. Ganz aktuell, ein Fall aus der Bau- und Immobilienbranche. Die Auswirkungen, bestehend aus Forderungsausfällen für Handwerker, Mittelständler und auch für Banken, dürften an vielen Stellen nachteilige Auswirkungen erzeugen.
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG und die sich aus § 1 ergebende Pflicht zur Implementierung eines Krisenfrüherkennungssystems, ist nach wie vor den meisten Unternehmern nicht bekannt. Diese Verpflichtung gilt für alle Kapitalgesellschaften, also auch für kleine Kapitalgesellschaften und unabhängig von der Unternehmensphase, also auch für junge Kapitalgesellschaften.
Viele Insolvenzen entstehen nicht unerwartet und plötzlich, sondern haben eine „Vorgeschichte“, deren Anzeichen falsch interpretiert oder ignoriert werden. Mit dem Einsatz eines Krisenfrüherkennungssystems nach StaRUG, ließe sich mit großer Wahrscheinlichkeit manche Insolvenz vermeiden.