Ein großer Anteil der Insolvenzanträge wird bei inhabergeführten KMU-Unternehmen zu spät, bzw. viel zu spät gestellt. Hierfür gibt es viele Gründe. Allerdings ist auch vielen Geschäftsleitern mehr oder weniger unbekannt, welche Folgen und Konsequenzen mit dem Tatbestand einer Insolvenzverschleppung verbunden sind. Diese sind umfangreich, vielfältig und betreffen straf- und zivilrechtliche Haftungstatbestände. Hinzukommen evtl. Ansprüche der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger. Das mit Beginn der Insolvenzreife verbundene Auszahlungsverbot ist für Nichtjuristen kaum zu verstehen. Auch dies ist in der Zielgruppe weitgehend unbekannt. In Summe addieren sich im Falle einer nachgewiesenen Insolvenzverschleppung auch bei kleineren Unternehmen hohe Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche an betroffene Geschäftsleiter, die in Folge zu Privat-, bzw. Verbraucherinsolvenzen führen können. Vieles davon wäre vermeidbar, wenn rechtzeitig externe Unterstützung angefragt, bzw. Frühwarnsysteme eine Krise signalisieren würden.