#21 Wissen schafft Erfolg - Unternehmenskrise – Krisenphasen – Liquiditätskrise

Wissen schafft Erfolg

12-10-2023 • 18 Min.

Wird in der Phase der Ertragskrise noch immer nicht gegengesteuert, gerät das Unternehmen in die Liquiditätskrise und damit in eine Phase, in der Insolvenznähe, bzw. Insolvenzantragspflicht eintreten kann.

In der Liquiditätskrise sind finanzielle Spielräume weitgehend ausgeschöpft und das Unternehmen kann den laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in dem notwendigen Umfang nachkommen. Man spricht dann von einer Liquiditätsunterdeckung. Sofern diese nicht größer als 10 % ist und innerhalb von drei Wochen beseitigt werden kann, spricht man von einer Zahlungsstockung. Bei einer Liquiditätsunterdeckung, die größer als 10 % ist und innerhalb von drei Wochen nicht beseitigt werden kann, besteht Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen kann, sofern es die Umstände ermöglichen, auch mit einem Regelinsolvenzverfahren saniert werden. Häufig ist dies jedoch für die Geschäftsführung und die Gesellschafter mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. Deshalb werden in diesem Beitrag einige Anregungen für eine außergerichtliche, also vorinsolvenzliche Sanierung erläutert. Dies setzt voraus, dass eine außergerichtliche Sanierung rechtlich noch zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.