VDS & Co. - Zombies für den Müllhaufen der Geschichte

D64 Podcast

22-10-2022 • 1 Std. 4 Min.

Im September 2022 wurde zum fünften Mal ein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung gefällt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unzulässig erklärt. Das bedeutet, wenn es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit geht, ist eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Schranken möglich. Was bedeutet, dass dies schon mehrfach gekippt worden ist? Und wie betrifft es jeden Einzelnen, wenn beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern gespeichert werden müssen?

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