An mehreren Stellen taucht in der DSGVO der Begriff "gelegentlich" auf. In allen FĂ€llen geht es um Verarbeitungen. Erfolgen diese lediglich "gelegentlich" dann entfĂ€llt entweder eine lĂ€stige Pflicht (z.B. zum FĂŒhren des Verzeichnisses von VerarbeitungstĂ€tigkeiten) oder etwas ist erlaubt (z.B. die Ăbermittlung in ein Drittland), man bekommt also eine Erleichterung.
Und schon geht der Ărger los...đ§šđż
Was ist gelegentlich" Wie oft darf eine Verarbeitung erfolgen, damit sie noch als gelegentlich gilt?
Die Interessenlage ist klar. Die Aufsichtsbehörden sehen die Sachlage erwartungsgemÀà sehr streng. So richtig viel geht da nicht als "gelegentlich" durch... đ
Und fĂŒr die Unternehmen geht es um Erleichterungen, die da in Aussicht gestellt werden. Und schon finden wir uns in der Beratungspraxis in der Situation wieder, dass wir plötzlich gut begrĂŒnden mĂŒssen, warum das Online-Bewerbungsmanagementsystem, das 24/7 zur VerfĂŒgung steht und ĂŒber das eigentlich immer zahlreiche Stellen gleichzeitig ausgeschrieben werden, nicht mehr als gelegentlich durchgefĂŒhrte Verarbeitung zĂ€hlen kann...đđ
Und wo liegt nun die Wahrheit? Naja - wie immer - irgendwo in der Mitte....