An mehreren Stellen taucht in der DSGVO der Begriff "gelegentlich" auf. In allen Fällen geht es um Verarbeitungen. Erfolgen diese lediglich "gelegentlich" dann entfällt entweder eine lästige Pflicht (z.B. zum Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten) oder etwas ist erlaubt (z.B. die Übermittlung in ein Drittland), man bekommt also eine Erleichterung.
Und schon geht der Ärger los...🧨👿
Was ist gelegentlich" Wie oft darf eine Verarbeitung erfolgen, damit sie noch als gelegentlich gilt?
Die Interessenlage ist klar. Die Aufsichtsbehörden sehen die Sachlage erwartungsgemäß sehr streng. So richtig viel geht da nicht als "gelegentlich" durch... 😀
Und für die Unternehmen geht es um Erleichterungen, die da in Aussicht gestellt werden. Und schon finden wir uns in der Beratungspraxis in der Situation wieder, dass wir plötzlich gut begründen müssen, warum das Online-Bewerbungsmanagementsystem, das 24/7 zur Verfügung steht und über das eigentlich immer zahlreiche Stellen gleichzeitig ausgeschrieben werden, nicht mehr als gelegentlich durchgeführte Verarbeitung zählen kann...😓😓
Und wo liegt nun die Wahrheit? Naja - wie immer - irgendwo in der Mitte....