Vorenthalten von Arbeitsentgelt lautete die Anklage in dem Prozess, an dem ich als Schöffe teilgenommen habe. Umgangssprachlich spricht man von Schwarzarbeit. Dass diese relativ leicht möglich ist, liegt auch an den laschen Kontrollen. Zuständig für die Kompetenzerweiterungen wäre das Bundesfinanzministerium. Dort gibt es aber nicht einmal entsprechende Pläne.
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