TAXpod

Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören! read less
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#24.2 BVerfG: Buchwertübertragung zwischen Schwestergesellschaften
18-01-2024
#24.2 BVerfG: Buchwertübertragung zwischen Schwestergesellschaften
Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Folge direkt herunterladen
#23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht
27-11-2023
#23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht
Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks. *** Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst. *** Folge direkt herunterladen
#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)
30-07-2023
#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)
Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
#23.10: Das Wachstumschancengesetz: Überblick über den Gesetzesentwurf – Wachstumschancen für viele, drastische Härten für manche?
14-07-2023
#23.10: Das Wachstumschancengesetz: Überblick über den Gesetzesentwurf – Wachstumschancen für viele, drastische Härten für manche?
Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden. Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch. Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen: Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG) – Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
#23.9: Aktuelle Entwicklungen im GrESt-Dschungel (Teil I)
05-07-2023
#23.9: Aktuelle Entwicklungen im GrESt-Dschungel (Teil I)
Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an. In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben. Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen. Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat? Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023). Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
#23.8: Zivilrechtliche und steuerliche Zulässigkeit von disquotalen Gewinnausschüttungen
19-06-2023
#23.8: Zivilrechtliche und steuerliche Zulässigkeit von disquotalen Gewinnausschüttungen
Besonders bei Personengesellschaften bestehen vielfältige wirtschaftliche Motive dafür, disquotale Gewinnverteilungen zu vereinbaren. Doch auch für Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind Abweichungen der Gewinnverteilung von der kapitalmäßigen Beteiligung von großer praktischer Bedeutung. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, inwieweit sie zivilrechtlich sowie steuerlich zulässig sind bzw. akzeptiert werden. Hierzu hat der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit nicht nur die Grenzen der zivilrechtlichen Wirksamkeit plastisch dargestellt, sondern darüber hinaus entschieden, dass das Steuerrecht eine zivilrechtlich wirksame Gewinnverteilung akzeptiert. So besagt zunächst das Urteil vom 28. September 2021 (VIII R 25/19), dass eine wirksam vereinbarte abweichende Gewinnverwendung steuerlich zu akzeptieren ist. Dies gilt beispielweise im Falle einer Gewinnthesaurierung durch einen Gesellschafter. Exakt ein Jahr später entschied der BFH mit einem weiteren Urteil (VIII R 20/20) in Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, dass dies auch für eine abweichende Gewinnverteilung gilt. Welche Anforderungen stellt das Zivilrecht an zulässige disquotale Gewinnverteilungen? Lassen sich die Aussagen des BFH auch auf Personengesellschaften übertragen? Wann wird eine disquotale Gewinnverteilung zur Schenkung? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht die gefestigte BFH-Rechtsprechung nun in der Praxis? Die Auswirkungen der beiden Urteile und mehr diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode gemeinsam mit Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad, an deren Lehrstuhl an der Universität Tübingen unter anderem zur Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Zivilrecht geforscht wird, die erkennbar bei disquotalen Gewinnausschüttungen besondere Relevanz hat. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
#23.1 Neues zur spanischen Ferienimmobilie und zum Wegzug nach Spanien
16-01-2023
#23.1 Neues zur spanischen Ferienimmobilie und zum Wegzug nach Spanien
Pünktlich zum Jahreswechsel – und damit an dieser Stelle zunächst „Happy New Year!“ - hat der spanische Gesetzgeber noch für Bewegung im hiesigen Steuerrecht gesorgt. So sind bereits zum Stichtag 31.12.2022 zahlreiche Immobilien von Nichtresidenten von einer Verschärfung in der Vermögensteuer betroffen, die über eine ausländische Gesellschaft gehalten werden. Neuerungen für das steuerliche Sonderregime Lex Beckham könnten zudem dafür sorgen, dass ein Umzug nach Spanien für einen erweiterten Personenkreis in Zukunft deutlich attraktiver wird. Und schließlich hat Spanien auch eine befristete Solidaritätssteuer auf Großvermögen zum Stichtag 31.12.2022 eingeführt, die damit ebenfalls schon für das Steuerjahr 2022 anwendbar ist. Unterliegt die Ferienimmobilie auf Mallorca zukünftig der Vermögensteuer und wie kann ich mich davor schützen? Welche steuerlichen Vorteile bietet das sog. Lex Beckham-Regime? Kann zukünftig jeder nach Spanien auswandern und welche Steuerrisiken sind etwa bei einem Umzug nach Mallorca in Deutschland zu beachten? Kann durch das Lex Beckham-Regime die deutsche Wegzugsbesteuerung vermieden werden? Und wer unterliegt zukünftig überhaupt der neuen Solidaritätssteuer bzw. was gilt als Großvermögen? Gemeinsam mit unserem Kollegen und Spanien-Experten Christian Kahlenberg liefern wir in dieser TAXpod-Episode Antworten auf diese und weitere Fragen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen