Im zweiten Teil erzählt Frau Meusel mehr über Ihren Prozess und warum dieser nötig wurde.
Weiter erzählt Sie, warum der Eindruck bei Ihr entstanden ist, dass dem Bundesamt daran gelegen war, dass nichts von den Hintergründen in die Öffentlichkeit gerät.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellte in seinen Urteilsgründen fest, dass das Bundesamt Frau Meusel nicht beschäftigt hat, beziehungsweise Aufgaben übertragen hat, die als „totschlagen“ der Arbeitszeit zu bewerten sind.
Homepage Frau Meusel:
https://kanzlei-christiane-meusel.de/
Weitere Artikel:
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Schlapphüte müssen zahlen:
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Ein Büro ohne Beschäftigung:
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