Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

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Statt trockener Theorie sprechen wir über den wahren Fälle aus dem Arbeitsrecht. In "Recht gecheckt" sprechen die erfahrenen Rechtsanwälte Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß über skurrile, spannende und lehrreiche Fälle aus ihrem Juristenalltag. Mit Witz und Charme entwirren sie komplexe Rechtsfragen und geben praktische Tipps. In der ersten Staffel dreht sich dabei alles um das Thema Kündigung. Eine neue Folge "Recht gecheckt" gibt es jeden zweiten Montag. read less
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(6) Krankheitsbedingte Kündigung vs. Personenbedingte Kündigung bei Suchtproblemen
vor 5 Tagen
(6) Krankheitsbedingte Kündigung vs. Personenbedingte Kündigung bei Suchtproblemen
Krankheitsbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung wird oft emotional diskutiert, da sie durch den Krankheitszustand eines Mitarbeiters bedingt ist und das Team belastet. Besonders bei längerfristigen oder häufigen Erkrankungen kann eine Kündigung erfolgen, wenn betriebliche oder wirtschaftliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Dabei muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Dies bedeutet, dass die zukünftige Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters stark in Frage gestellt ist, was durch längere Fehlzeiten (z. B. über eineinhalb Jahre) oder häufige Kurzerkrankungen (z. B. 40 Arbeitstage pro Jahr) nachgewiesen werden kann. Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, sollte ein BEM angeboten werden, um mögliche Lösungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu prüfen. Ohne dieses Angebot könnte eine Kündigung im Prozess angefochten werden. Personenbedingte Kündigung bei Suchtproblemen: Mitarbeiter, die aufgrund von Suchtproblemen ihre Arbeitspflichten nicht erfüllen können, könnten theoretisch durch Eingeständnis ihrer Sucht eine Kündigung abwenden. In der Praxis geschieht dies jedoch selten, da Betroffene ihre Suchtprobleme oft nicht offenlegen. Arbeitgeber bemühen sich oft jahrelang, suchtkranken Mitarbeitern entgegenzukommen. Dies kann jedoch zu Spannungen im Team führen, wenn andere Mitarbeiter sich benachteiligt fühlen. Langfristige Nichtveränderung des Zustands trotz Unterstützung kann schließlich zur Kündigung führen, um die Arbeitsbelastung und den Druck auf das restliche Team zu reduzieren. Mehr zum Thema personenbedingte Kündigung hörst Du in Folge 6 von Recht gecheckt. --- 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ ---Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(5) Abmahnung im Arbeitsrecht: Grundlagen und Praxistipps für Arbeitgeber
17-06-2024
(5) Abmahnung im Arbeitsrecht: Grundlagen und Praxistipps für Arbeitgeber
Eine Abmahnung ist die Rüge eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Damit werden Arbeitnehmer auf Fehlverhalten hingewiesen und die Möglichkeit zu geboten, sich zu bessern. Gleichzeitig droht die Abmahnung eine Kündigung an, falls der Arbeitnehmer sich erneut pflichtwidrig verhält. Welche formellen Anforderungen gibt es an eine Abmahnung? Schriftform ist zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.Der Inhalt der Abmahnung muss klar und deutlich sein.Der Sachverhalt muss genau beschrieben werden.Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss eindeutig benannt werden.Es muss eine Rüge des Fehlverhaltens enthalten sein.Es muss eine Frist zur Besserung gesetzt werden.Es muss die Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall enthalten sein. Welche Irrtümer gibt es beim Thema Abmahnung? Irrtum 1: Abmahnungen dürfen nur vom Chef ausgesprochen werden.Irrtum 2: Abmahnungen müssen schriftlich sein.Irrtum 3: Nach einer Abmahnung ist der Arbeitnehmer beim nächsten Fehlverhalten gleich fristlos kündbar.Irrtum 4: Eine Abmahnung verjährt nach einem Jahr.Irrtum 5: Eine Abmahnung muss vom Betriebsrat genehmigt werden Mehr zum Thema hörst Du in Folge 5 von Recht gecheckt. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/---Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(4) Kündigung wegen Fehlverhalten | Verhaltensbedingt gekündigt
21-05-2024
(4) Kündigung wegen Fehlverhalten | Verhaltensbedingt gekündigt
Zum Thema Verhaltensbedingte Kündigung beginnen wir mit der Aussage des Bundesarbeitsgericht "Ein Mitarbeiter muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann." In der Praxis heißt das, wenn man einen unfähigen Mitarbeiter hat und dieser seine Arbeiten unfähig macht, heißt es nicht, dass er damit automatisch seine Pflichten nicht erfüllt. Erst wenn der Mitarbeiter eine Aufgabe erledigen könnte, er es aber nicht macht, weil er nicht will, dann kommt es zu einer Pflichtverletzung. Pflichtverletzungen sind sehr vielfältig, wie Arbeitszeitbetrug, Stehlen von Kollegeninventar, Krankmeldungen. Doch bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss eine Abmahnung erfolgen. Bei kleineren Fehlverhalten sollten hingegen zunächst Personalgespräche vorgezogen werden, bevor man mit einer Kündigung droht. Mehr zur Abmahnung erfährst Du in Folge 5 von Recht gecheckt. Um das Arbeitgeberinteresse mit dem Arbeitnehmerinteresse an dem Weiterbestand im Unternehmen abzuwägen, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Beispiele hierfür sind die Unternehmenszugehörigkeit, Lebensalter, kommt derjenige Unterhaltspflichten nach, hat er/sie sich schon andere nicht gleiche Fälle zu schulden kommen lassen. Neben einer Verhaltensbedingten Kündigung kann auch eine Verdachtskündigung erfolgen. Wo der Unterschied liegt, dass erfährst Du in Folge 4 unseres Podcasts. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
(3) Kündigungsschutzgesetz erklärt: Wer ist geschützt und was bedeutet das?
06-05-2024
(3) Kündigungsschutzgesetz erklärt: Wer ist geschützt und was bedeutet das?
Der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen durch ihren Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Um den allgemeinen Kündigungsschutz zu genießen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb muss in der Regel mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben und die Beschäftigung muss ununterbrochen gewesen sein. Ein weitverbreiteter Irrtum: Eine vereinbarte Probezeit hat nur Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Relevant ob es einen Kündigungsschutz gibt, ist der Zugang der Kündigung (Mehr dazu in Folge 1 von Recht gecheckt). Wer hat besonderen Kündigungsschutz? Betriebsräte sowie Personen mit besonderer Tätigkeit besitzen einen Kündigungsschutz. Schwerbehinderte Menschen haben hingegen keinen Kündigungsschutz. Hier braucht die Kündigung eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes. Doch wie immer gelten auch in diesem Bereich Ausnahmen. Mehr dazu hörst Du in dieser Folge von Recht gecheckt. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠Battke Grünberg⁠ Produktion: ⁠evergabe.de-Academy⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/