Ein Mitarbeiter äußert sich in einer WhatsApp-Chatgruppe beleidigend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Die Folge war eine außerordentliche fristlose Kündigung. Interessantes Detail: Der Hinweis kam vom Betriebsratsvorsitzenden. Musste der Betriebsrat - rechtlich und moralisch - so handeln? Hier kommt die "WhatsApp"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.