Das Bundesarbeitsgericht erkennt Beweisverwertungsverbote in IT-Betriebsvereinbarung im Prozess nicht an. Den Betriebsparteien fehle die Dispositionsbefugnis über das Prozessrecht. Wie können Betriebsräte den Schutz von Beschäftigten nun sicherstellen? Darum geht es in dieser Folge.