Die Entscheidung T 0447/22 ist ein weiterer Beitrag zur Debatte darüber, inwieweit die Beschreibung eines Patents zur Auslegung der Ansprüche herangezogen werden sollte. In diesem Fall geht es um zwei Fragen, die möglicherweise bald an die Große Beschwerdekammer verwiesen werden: Die Auslegung der Ansprüche einerseits und die Anpassung der Beschreibung andererseits. Die Beschwerdekammer stellte in diesem Fall fest, dass Unstimmigkeiten zwischen der Beschreibung und den Ansprüchen bei der Anspruchsauslegung ignoriert werden können, während sie gleichzeitig die Notwendigkeit einer Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche aus Gründen der Klarheit verteidigte.
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Autor: Rose Hughes | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)