AUSFÜHRLICH - der Podcast zu ASYL, FLUCHT & MIGRATION von BERLIN HILFT

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Ausführlich: Themen und Berichte zu Flucht, Asyl, Migration, Menschenrechten. Der Podcast von Berlin hilft Mit Lena Reiner und Christian Lüder. read less
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AUSFÜHRLICH: Hakan Demir zur Enquete-Kommission Afghanistan & Migrationspolitik der Ampel
23-04-2024
AUSFÜHRLICH: Hakan Demir zur Enquete-Kommission Afghanistan & Migrationspolitik der Ampel
In dieser Folge zu Gast ist Hakan Demir, SPD, und Mitglied des Bundestages.  Wir unterhalten uns über die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission Afghanistan, aber wir machen auch ungeplant einen großen grundsätzlichen Bogen zur Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung.   Die Enquete-Kommission wurde vom Bundestag zusammen mit dem Untersuchungsausschuss Afghanistan eingerichtet. Ziel der Enquete-Kommission ist die Beleuchtung des kompletten Afghanistan-Einsatzes und die Ableitung von Lehren und Empfehlungen daraus für zukünftige oder auch schon laufende Auslandseinsätze der Bundeswehr.  Während die Enquete-Kommission den kompletten Einsatz in Afghanistan beleuchten soll, geht es beim Untersuchungsausschuss Afghanistan vor allem um die Beendigung des Einsatzes, konkret vom 29.02.2020, dem Abschluss des Doha-Abkommens, bis zum Ende des Mandats am 30.09.2021. In unserer Podcast-Folge behandeln wir jedoch vor allem die Enquete-Kommission. Hier sind alle offiziellen Informationen zur Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ verlinkt.  Besonders interessant sind dabei auch die Aussagen in den Anhörungen, die wir teilweise im Podcast zitieren. Zur Lageeinschätzung und Beurteilung sowohl durch die Bundesregierung wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist speziell die Anhörung vom 03.07.2023 interessant, in der vor allem die Aussagen vom ehemaligen BND-Präsidenten Schindler interessant sind, aber auch die vom ehemaligen Kanzleramts- und späteren Innenminister de Maizere interessant sind.  Alle Links und Informationen auch zu den von uns im Gespräch genannten Zahlen sind auf unserer Website zu finden: https://berlin-hilft.com/2024/04/23/podcast-ausfuehrlich-hakan-demir-mdb-zur-enquete-kommission-afghanistan-migrationspolitik-der-ampel/
AUSFÜHRLICH: Prof. Dr. Patrice Poutrus - Geschichte von Asyl & Migration seit 1948 oder: Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz?
01-12-2023
AUSFÜHRLICH: Prof. Dr. Patrice Poutrus - Geschichte von Asyl & Migration seit 1948 oder: Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz?
Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz? Asyl und Migration von 1948 bis heute: Eine Geschichte, bei der sich viel wiederholt und wenig neu ist. Wir sprechen mit Prof. Dr. Patrice Poutrus. Historiker und Gastprofessor an der TU Berlin, promoviert an der Humboldt-Universität, Promotion an der Viadrina Frankfurt/Oder, Forschung und Lehre in Washington, Halle, Wien und auch wieder an der Viadrina, u.a. zu Asyl in der frühen Bundesrepublik, aber auch der DDR und Autor des Buches Umkämpftes Asyl, das die Geschichte des Asylrechts und der Asylpolitik in der Bundesrepublik von der Entstehung 1948 bis in die Gegenwart untersucht.  Wir beginnen tatsächlich mit der Frage, wie der Artikel 16 in das deutsche Grundgesetz kam und welche Gedanken und Diskussionen mit verbunden waren.  Die Entwicklungen zu Asyl und Migration in den 50er und 60er Jahren führen uns auch zu Anwerbeabkommen und dem Anwerbestopp 1973, der sich in diesen Tagen gerade jährt.  In den 80er Jahren führten Fluchtbewegungen aus dem Libanon zu vielen neu nach Deutschland kommenden Menschen, z.T. auch über Ost-Berlin in den Westen geschleust.  Fragen nach fehlender Integration oder auch der „Ghetto“-Bildung spielten damals eine noch viel größere Rolle als jetzt. Und einige Probleme der Jetzt-Zeit wurden letztlich auch damals gelegt.  Nach Mauerfall und Fall des eisernen Vorhangs kamen Ende der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre mehr Menschen als Spätaussiedler (mit dann deutscher Staatsbürgerschaft) nach Deutschland als gleichzeitig durch die Kriege auf dem Balkan ab Anfang der 90er Jahre nach Deutschland flohen. Dennoch kulminierte die politische Diskussion nicht nur in zahlreichen Anschlägen und Toten, sondern auch im sogenannten Asylkompromiss 1993 ausschließlich mit dem Bezug auf Geflüchtete und Asylsuchende.  Wir erleben historisch viele Parallelen und ähnliche Entwicklungen. Kaum ein Argument aus dem Jahr 2023 wurde nicht schon in den vergangenen 75 Jahren benutzt, jedoch vielfach auch nachhaltig widerlegt.  Wichtig ist aber, die Geschichte dennoch zu kennen. Wichtig auch: Wie und warum kam es bei der Verfassungsbildung 1948/1949 eigentlich zu der Regelung, die dann 1993 eingeschränkt wurde?  Und was sagt dies alles über die aktuelle Diskussion aus?  Ein Zitat zieht sich im Grunde gedanklich durch die gesamte Folge „Wir lernen aus der Geschichte, dass wir überhaupt nichts lernen.“ (Georg Wilhelm Friedrich Hegel) https://berlin-hilft.com/2023/12/02/podcast-ausfuehrlich-gespraech-mit-prof-dr-patrice-poutrus-wie-kam-das-asylrecht-ins-grundgesetz-asyl-migration-von-1948-bis-heute-eine-geschichte-bei-der-sich-viel-wiederholt-und-wenig-neu/
AUSFÜHRLICH: Überforderte Zivilgesellschaft? Ja, aber nicht von Geflüchteten, sondern Politik, Verwaltung und Populismus. Anne-Marie Braun, Schöneberg hilft
11-11-2023
AUSFÜHRLICH: Überforderte Zivilgesellschaft? Ja, aber nicht von Geflüchteten, sondern Politik, Verwaltung und Populismus. Anne-Marie Braun, Schöneberg hilft
Heute geht es um die Zivilgesellschaft und das ehrenamtliche Engagement. Im Gespräch mit Anne-Marie Braun von Schöneberg hilft unterhalten wir uns über die Probleme, die es tatsächlich im täglichen erleben mit Geflüchteten gerade gibt. Eine Details sind natürlich auf Berlin bezogen, aber manches davon stimmt so sicher auch für den Rest der Republik.  Hintergrund dafür ist auch, dass wir allenthalben lesen, dass die Ehrenamtlichen ja überfordert seien und es deshalb drastische Änderungen in der Flüchtlingspolitik geben müsse.  Auch wegen unserer „Überforderung“ müssten also Leistungen gekürzt und Rechte beschnitten werden. So sagen es zum Beispiel letztlich Lindner und Buschmann von der FDP: "Staatliche und private Flüchtlingshilfen sind mit Unterbringung und Integrationsleistungen mittlerweile überfordert." Gut, wir geben es zu: Wir sind überfordert!  Überfordert mit nahezu täglich neuen oft völlig faktenbereiten Parolen zu weiteren Verschärfungen. Überfordert von dem Vorwurf der Überforderung. Überfordert von Bürokratie und Papier. Überfordert von teilweise sinnlosen Verwaltungsschritten. Überfordert von rechtlichen Vorgaben, denen man anmerkt, dass sie vor allem eines erreichen sollen: Überforderung. Es ist tatsächlich schwer in diesen Monaten, nicht als Zivilgesellschaft die Fassung zu verlieren. Waren wir im letzten Jahr noch gesellschaftlich weitgehend einvernehmlich mit der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine beschäftigt, müssen wir jetzt seit rd. 12 Monaten feststellen, dass allen anderen Geflüchteten trotz historisch höchster Schutzquote mit teilweise absurden Vorhaltungen und radikalen Vorbehalten begegnet wird:  Illegale (gibt es übrigens nicht) Migration, irreguläre Migration (P.S.: Auch bei Geflüchteten aus der Ukraine weiss niemand, ob und wie viele noch kommen), alle ohne Bleiberecht, Asymißbrauch etc. sind nur einige der täglichen Aussagen im politischen Raum, die Menschen stigmatisieren und kriminalisieren.  Parolen, die 2016 noch von allen demokratischen Parteien heftigst abgelehnt wurden, werden nun von genau diesen Parteien von ganz weit rechts bis nach links geholt, wenn Grüne von Humanität und Ordnung genau die Begriffe aufgreifen, die die Politik - mal umgesetzt, mal nicht - von Horst Seehofer überschrieben und beschreiben.  Die eigentlichen Urheber von extrem rechts lachen sich kaputt, merken nur an, dass genau dies alles ihre Forderungen seit 2015 waren und sehen genüßlich zu, wie ihnen die WählerInnen zugetrieben werden.  Dazu ein Zitat aus dieser Folge:  So viel Dummheit passt in kein Buch.
AUSFÜHRLICH: Asylbewerberleistungsgesetz: Kürzen? Auf Null? Sachleistungen? Wir sprechen mit RA Volker Gerloff
06-11-2023
AUSFÜHRLICH: Asylbewerberleistungsgesetz: Kürzen? Auf Null? Sachleistungen? Wir sprechen mit RA Volker Gerloff
Seit Monaten werden unterschiedliche politische Forderungen aufgestellt, die von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Arbeitspflichten reichen. Sehr beliebt sind auch die Umwandlung von Bar- in Sachleistungen bei Asylbewerbern, Einführung einer Geldkarte oder Leistungskürzungen genereller Art.  Ein Beispiel für diese oft populistischen Forderungen ist der Gastbeitrag von FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinem Parteikollegen Marco Buschmann, Bundesjustizminister, in der Welt am Sonntag.  Beide fordern genau diese Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und halten dies auch rechtlich für möglich. Sie argumentieren, dass sogar Kürzungen bis auf Null möglich seien.  Zeit, sich einmal intensiv mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschäftigen: Woher kommt es? Wie ist es aufgebaut? Was ist jetzt schon gekürzt gegenüber Bürgergeld? Was gibt es als Sachleistung und was in bar? Und warum? Und kann man dort tatsächlich kürzen wie es die beiden Hochrangieren Regierungsmitglieder vorschlagen? Was ist mit den sogenannten Analogleistungen und woran bemisst sich die Frage, ob man nun wie aktuell nach 18 Monaten wechselt oder - wie auch gefordert - erst wesentlich später? Wir sprechen mit einem ausgewiesenen Fachmann, Rechtsanwalt Volker Gerloff, über alle diese Aspekte. Deshalb ist es auch eine lange Folge geworden, die sich aber lohnt.  Volker Gerloff ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin und hier seit 2004 auf diesen Gebieten tätig. Sein wesentlicher Schwerpunkt sind also Leistungen, sei es die nach Hartz4 oder nun Bürgergeld, Sozialhilfe oder auch Asylbewerberleistungsgesetz. Volker Gerloff ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsverein und auch in der SGB II-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Daneben hat er ein Lehrbuch zum Asylbewerberleistungsgesetz verfasst und ist Mitautor anderer Handbücher zum Sozialrecht. Alle weiteren Infos und links zu weiterem Material auf unserer website www.berlin-hilft.com
AUSFÜHRLICH: Auslesen von Handydaten durch das BAMF: Gespräch mit RA Matthias Lehnert zu aktuellen Praxis, einem Urteil und der Zukunft
16-08-2023
AUSFÜHRLICH: Auslesen von Handydaten durch das BAMF: Gespräch mit RA Matthias Lehnert zu aktuellen Praxis, einem Urteil und der Zukunft
Seit einigen Jahren darf das BAMF im Asylverfahren Handys auslesen, um damit die Identität zu klären, wenn es keine „milderen Mittel“ gibt. Die Parxis dazu ist seit Jahren hoch umstritten. Rechtsanwalt Matthias Lehnert hat im Februar 2023 unter Beteiligung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erwirkt, das das aktuelle Vorgehen des BAMF für rechtswidrig erklärt. In der Praxis hat sich nach seiner Aussage bisher jedoch noch nichts geändert. Nun liegt zudem vom Bundesinnenministerium (BMI) ein „Diskussionsentwurf“ zu deutlichen und verschärfenden Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Wir sprechen über den bisherigen gesetzlichen Stand, das Urteil des BVerwG und diese geplanten Änderungen. Dabei wichtig sind auch die Zahlen zu solchen Auslesungen, soweit sie verfügbar sind: 2019 und 2020 hatte das BAMF - aus seiner Sicht - in ganzen 75 Fällen Erfolg und erklärt, hier sei eine Identitätsklärung durch Handydaten erfolgt. In 2022 war es in 112 von rd. 22.500 Fällen „erfolgreich“. Finanziell wie auch gesetzlich wird hier also ein extrem hoher Aufwand bei sehr kleinen Resultaten betrieben, wenn nur in rd. 0,5% aller Fälle ein änderndes Ergebnis vorlag. Im gleichen Zug sind dafür massiv Persönlichkeits- und Grundrechte eingeschränkt worden und sollen es zukünftig noch mehr. Link zu den Inhalten des Diskussionsentwurfes: https://berlin-hilft.com/2023/08/04/diskussionsentwurf-bmi-deutliche-asylrechtsverschaerfungen/ Link zu einem Beitrag zum Urteil des BVerwG: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/erfolg-fuer-recht-auf-privatsphaere-bundesverwaltungsgericht-erklaert-bamf-praxis-der-auswertung-von-handys-gefluechteter-menschen-fuer-rechtswidrig
FAKTEN statt PAROLEN: Thorsten Frei (CDU) fordert die Abschaffung des individuellen Asylrechts: Geht das? Wo kommt individuelles Asylrecht her?
11-08-2023
FAKTEN statt PAROLEN: Thorsten Frei (CDU) fordert die Abschaffung des individuellen Asylrechts: Geht das? Wo kommt individuelles Asylrecht her?
Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert die Abschaffung des individuellen Asylrechts und die Einführung eines institutionellen Rechts. Der Vorschlag ist über 20 Jahre alt und stammt eigentlich von Friedrich Merz. Hier zum Gastbeitrag von Thorsten Frei in der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-will-individuelles-recht-auf-asyl-ersetzen-19039979.html Kommentar Heribert Prantl in der SZ mit Erwähnung des Interviews von Friedrich Merz im Jahr 2000: https://www.sueddeutsche.de/meinung/friedrich-merz-asylrecht-kommentar-grundrecht-thorsten-frei-1.6070406?reduced=true Wir schauen uns seine Forderungen an und vergleichen sie mit der Realität. Wir stellen dar, woher das individuelle Asylrecht kommt und was es bedeuten würde, individuelles Recht abzuschaffen, das letztlich aufgrund des von Deutschland ausgelösten 2. Weltkrieges erst eingeführt wurde und eine direkte Folge deutschen Völkermordes ist. Wir erläutern, wie sich in Deutschland letztlich nationales Asylrecht gebildet hat und welche völkerrechtlichen und europarechtlichen Vereinbarungen, Vorgaben und Verträge bestehen. Auch wenn sich Jede*r gerne selbst ein Bild machen mag: Die Vorschläge sind 1. alt und 2. real nicht umsetzbar, wenn man nicht sämtliche Prinzipien und Grundwerte über Bord werfen möchte. Und insofern ist es letztlich reiner Populismus und eine für Rechtsextreme willkommene Diskursverschiebung. Fakten statt Parolen. #FaktenstattParolen
FAKTEN statt PAROLEN: 1. Eine kurze Einführung: Was? Warum? Wozu?
25-07-2023
FAKTEN statt PAROLEN: 1. Eine kurze Einführung: Was? Warum? Wozu?
Statt "Asyl-Irrtümern",falschen Behauptungen & populistischen Parolen liefern wir dazu KLARSTELLUNGEN & FAKTEN. 1. Eine Kurze Einführung: Was? Warum? Wozu? Simple Behauptungen, falsche Darstellungen oder auch blanker Populismus zeigen sich seit Jahren in der Diskussion um und über Asyl, Flucht, Migration und Menschen, die eben geflüchtet sind, Asyl beantragt haben oder migriert sind. Meist sollten es die, die Behauptungen aufstellen oder vermeintliche Fakten verbreiten, besser wissen. Oder sie wissen es eben auch ganz genau. Aber leider hält es sie nicht davon ab, aus überwiegend aus Kalkül statt Unwissenheit dennoch Dinge zu behaupten. Das Gerücht oder die Lüge ist schnell verbreitet. Die Klarstellung, die Hintergründe oder die Wahrheit ist langsamer und unscheinbarer. Wir wollen dennoch den Versuch machen, manche diese Thesen wieder einzufangen, klarzustellen und zu erläutern. Denn so kontrovers man auch immer und gerne über all diese Themen reden und streiten kann, ist es dennoch wichtig, dass dabei eigentlich eine inhaltlich richtige und richtig interpretierte Basis besteht. Wir wollen zumindest versuchen, dieses Basis zu schaffen. Diese und vor allem weitere Folgen werden wir auch auf YouTube veröffentlichen, weil wir neben den Worten auch immer daneben Präsentationen, Zahlen oder Videos einbinden werden. info@berlin-hilft.com www.berlin-hilft.com https://www.youtube.com/channel/UCPi3lyAB_S1EZGun0H5WLhg
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Eine unendliche Geschichte ohne Ergebnisse.
20-07-2023
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Eine unendliche Geschichte ohne Ergebnisse.
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wurde Mitte Oktober 2022 offiziell angekündigt und mit einer eigenen Website veröffentlicht. Bis Dezember 2022 dauerte es noch, bis überhaupt die konkreten Bedingungen der Aufnahmeanordnung bekannt wurden.  Bis jetzt, ca. Mitte Juli 2023, ist noch niemand tatsächlich über dieses Aufnahmeprogramm eingereist.  Vielmehr waren per 30.06.2023 erst 15 Visaanträge - als dritter Schritt nach erstens einer erteilten Aufnahmezusage und zweitens einer Ausreise aus Afghanistan in Bearbeitung. 15 von rd. 14.000 Menschen, die bereits eine Aufnahmezusage haben.  Schuld daran ist auch ein neu aufgestelltes Überprüfungsverfahren aus Sicherheitsgründen, das erst Ende Juni neu eingeführt wurde und dazu führt, dass derzeit nur drei bis fünf Befragungen am Tag erfolgen können.  Denn bevor auch nur ein einzige Visum erteilt wurde, hatte die Bundesregierung die Visavergabe Ende März 2023 gestoppt und dies mit Sicherheitsbedenken begründet. Ausgelöst wurde dies durch einen Artikel im Magazin Cicero.  Die ganzen Vorgänge um diese Unterbrechung, das neu aufgesetzte Verfahren und den Artikel an sich erscheinen verworren und nicht wirklich nachvollziehbar.  De facto sind jetzt rd. 40.000 Menschen bereits im System eingetragen. Der Großteil muss erst noch eine Aufnahmezusage bekommen, um danach ausreisen zu können und das Visum zu beantragen.  Ausgehend von monatlich 1.000 Visa, die im Programm erteilt werden sollten, ist damit das Programm bereits jetzt voller als es rein rechnerisch bis zum Ende dieser Legislaturperiode „abgearbeitet“ werden könnte. Da inzwischen ja auch schon weitere zehn Monate vergangen sind, in denen diese 1.000 Visa verfallen sind, sind genau betrachtet jetzt nur noch rd. 26.000 Visaerteilungen möglich.  Wir sprechen mit dem Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert über diese ganze verfahrene Situation und führen danach mit Lena Reiner, mit der die anderen Folgen des Podcasts bisher entstanden sind, ein vertiefendes Gespräch, das dann auch die ganz konkrete Situation jetzt darstellt und viele Schilderungen von Menschen enthält, die auf dieses Programm hofften und immer noch hoffen, aber langsam den Glauben daran verlieren.  Den Glauben daran verlieren - fast 2 Jahre nach dem 15.08.2021 als die Taliban Kabul einnahmen und Nato-Staaten hektische Evakuierungen aus Kabul begannen. Und 2 Jahre nachdem es von zwei Bundesregierungen immer wieder Zusagen gab, den Menschen zu helfen.
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan - Unser Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert
25-10-2022
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan - Unser Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert
Die Bundesregierung hat nun ein Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vorgestellt. Dazu fehlen aber weiterhin viele Eckdaten und konkrete Abläufe. Auf die wesentlichen bisherigen Schwächen und MäNagel hatten wir in der vorherigen Kurzinfo schon hingewiesen. Wir unterhalten uns zum bisherigen Stand ausführlich mit RA Dr. Matthias Lehnert, der ein profunder Kenner im Aufenthalts- und Asylrecht ist und seit langem gerade auch mit Fällen von AfghanInnen beschäftigt ist, die gegen Asylbescheide vom BAMF klagen mussten. Seit längerem ist er auch für Ortskräfte und deren Familien und deren Evakuierung und Aufnahme in Deutschland tätig.   Wir sprechen über den aktuellen Stand, Hintergründe und auch notwendige weitere politische Schritte.  Ein zentraler Punkt von Matthias Lehnert ist die Intransparenz des Programms, die fehlende Transparenz der Kriterien und deren gerichtliche Überprüfbarkeit, was dazu führt, dass letztendlich der Eindruck der Willkür entsteht, wenn Verwaltungsverfahren diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Das gilt u.a auch für den erfreulicherweise im Programm erweitert definierten Familienbegriff auch auf z.B. volljährige Kinder im Haushalt, der jedoch offenbar weiterhin im Ermessen steht.  Die rechtliche Grundlage, die Aufnahmeanordnung, ist bis heute (25.10.) noch nicht veröffentlicht worden und befindet sich nach Aussage des BMI (ebenfalls 25.10.) noch immer „in Abstimmung“. Inzwischen wurde die Website - anders als noch zum Zeitpunkt unserer Aufnahme - neben einer englischen Version auch in einer auf farsi online gestellt.  Dennoch bleibt am Ende das Schlagwort dieser Folge das, was auch schon für die Aufnahmeanordnung gilt: Weitere Informationen „in Kürze“.
Untersuchungsausschuss & Enquete-Kommission AFGHANISTAN: Gespräch mit SCHAHINA GAMBIR & ROBIN WAGENER (beide Die Grünen)
20-09-2022
Untersuchungsausschuss & Enquete-Kommission AFGHANISTAN: Gespräch mit SCHAHINA GAMBIR & ROBIN WAGENER (beide Die Grünen)
Der Bundestag hat im Juni und Juli 2022 zu Afghanistan die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Enquete-Kommission beschlossen. Der Untersuchungsausschuss soll im Wesentlichen die Phase der Evakuierungen evaluieren und untersuchen. Die Enquete-Kommission hingegen soll den kompletten Afghanistan-Einsatz Deutschlands seit 2001 betrachten. Wir haben dazu mit Schahina Gambir und Robin Wagener gesprochen, die beide Abgeordnete für die Grünen im deutschen Bundestag sind und für die Bundestagsfraktion mit Schahina Gambir als Obfrau in der Enquete-Kommission bzw. Robin Wagener als Obmann im Untersuchungsausschuss vertreten sind. Wir lassen uns erläutern, was eigentlich ein Untersuchungsausschuss tut und darf und was eine Enquete-Kommission macht. Warum gibt es nicht ein Format, also z.B. ein Untersuchungsausschuss, für beide Fragestellungen? Was verspricht man sich von den Ergebnissen? Was sind die möglichen Hindernisse bei den Ermittlungen? Kann überhaupt auf alle Daten und Informationen zugegriffen werden? Wann gibt es erste Ergebnisse? Spannende Fragen, denn z.B. wann und wer welche Einschätzung zur Übernahme des Landes durch die Taliban abgegeben hat, warum Evakuierungen spät und chaotisch liefen und auch, was der Bundeswehreinsatz seit 2001 überhaupt gebracht hat, fragen sich viele Beteiligte. Der Untersuchungsausschuss hat jetzt im September die Arbeit aufgenommen. Am 22.09. findet die erste Anhörung von Sachverständigen statt, die man auch online verfolgen kann: https://www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/1ua/oeffentliche_anhoerungen/908824-908824 Die Enquete-Kommission hatte gerade ihre konstituierende Sitzung. Weitere Informationen zum Untersuchungsausschuss findet man hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/1ua Und zur Enquete-Kommission hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_afghanistan Danke für Euer Interesse! Anregungen, Anfragen, Kritik und alles, was Euch sonst noch einfällt, bitte gerne an uns: podcast@berlin-hilft.com Link zu unserer Website: www.berlin-hilft.com
AUSFÜHRLICH 2. Folge AFGHANISTAN: Ortskräfte - Wie respektlos Deutschland mit ihnen umging Teil 1
12-08-2022
AUSFÜHRLICH 2. Folge AFGHANISTAN: Ortskräfte - Wie respektlos Deutschland mit ihnen umging Teil 1
Erst 2021 rückte der Umgang Deutschlands mit ehemaligen Ortskräften, also Menschen, die für Deutschland in Afghanistan gearbeitet hatten, in den Fokus. Nachdem die USA ihren Abzug verkündetet hatten und damit auch Deutschland seine Truppen abziehen mußte, wurde man in breiterer Öffentlichkeit darauf aufmerksam, wie restriktiv und bürokratisch mit Menschen umging, die für Deutschland arbeiteten. Es war - und so ist es bis heute - klar, dass eine solche Tätigkeit  immer mit einer Gefahr einhergeht und diese Menschen erheblich bedroht sind.  Rd. 7 Jahre lang hatte man ein sehr restriktives und bürokratisches Verfahren eingeführt, dass in den Jahren bis 2021 in rd. 55 % aller Fälle sogar zur Ablehnung einer Gefährdungsanzeige führte. Spätestens mit der Verkündung des Abzugsdatums im April 2021 und erst recht ab August 2021 war völlig klar, dass es einer einfachen generellen Aufnahmeregelung für Ortskräfte bedurft hätte. Nichts davon ist wirklich erfolgt. Es gab nur leichte Korrekturen. Und die wesentlichen Elemente, also insbesondere die individuelle Prüfung einer Gefährdung, gelten bis heute.  Besonders deutlich wird das an einem „virtuellen“ Gespräch, das wir in dieser Folge konstruiert haben. Es „sprechen“ dabei Ende Juni 2021 Politiker der Union im Bundestag mit dem Vorsitzenden des Patentschaftsnetzwerks afghanischer Ortskräfte, der darauf am 24.08.2021 an anderer Stelle „antwortet“. Wir stellen gegenüber, was aus den Versprechungen wurde und wie einzelne Aussagen der regierenden Politik wirklich zu bewerten sind.  Die Phase von ca April 2021 bis August 2021 ist unseres Erachtens eine sehr entscheidende, denn hier hätten noch Handlungen erfolgen können, um das zu verhindern, was dann Gegenstand unserer nächsten Folge ist: Verschleppte Evakuierungen von Ortskräften, chaotische Umstände, die teilweise bis heute nachwirken und ein letztlich beschämender Umgang Deutschlands mit ehemaligen MitarbeiterInnen, aber auch Beschäftigten von NGOs und vielen weiteren in Afghanistan bis heute bedrohte Menschen wie Frauen, FrauenrechtlerInnen, AktivistInnen, AnwältInnen, JournalistInnen etc.
Afghanistan - 1 Jahr nach der Machtübernahme 1. Teil
07-08-2022
Afghanistan - 1 Jahr nach der Machtübernahme 1. Teil
Am 15.08.2021 haben die Taliban die Macht in Kabul und damit in Afghanistan übernommen. Gleichzeitig liefen hektische Evakuierungen durch Deutschland und die anderen westlichen Staaten. Die Evakuierungen und auch die Aufnahme bedrohter Menschen waren damals chaotisch und sind bis heute mindestens schwierig. Ortskräfte und Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden müßten, warten weiter in Afghanistan oder den Nachbarländern auf eine Aufnahmezusage oder eine geordnete Ausreise und Evakuierung. Im 1. Teil informieren wir über die Hintergründe, wie es eigentlich zum Abzug der westlichen Truppen und damit zur Macvhtübernahme der Taliban kam. Dabei geht es auch um drastische Fehleinschätzungen durch Geheimdienste und damit Regierungen.  In den weiteren Folgen stellen wir die Situation der Ortskräfte, also der Menschen, die für Deutschland in Afghanistan gearbeitet haben, ausführlich dar. Was ist mit ihren Familien? Was mit dem Familiennachzug generell? Was ist mit Menschen, die aus humanitären Gründen auf eine Aufnahmezusage warten, also MitarbeiterInnen von NGOs, KünstlerInnen, JournalistInnen, FrauenrechtlerInnen etc. ? Was wurde aus den Menschen, die seit August 2021 auf Listen stehen?  Wir sprechen dann mit Betroffenen, AnwältInnen, PolitikerInnen. Und am Ende wird es auch darauf gehen, wie es im Land nach rd. Einem Jahr nun aussieht. Was ist aus allen Entwicklungen der letzten 20 Jahre geworden?  Lena Reiner war im Juli 2021 und aktuell im Juli 2022 in Afghanistan.