Statt nach 18 Monaten sollen Menschen nun erst nach 36 Monaten sog. Analogleistungen nach SGB II/XII beziehen dürfen. Bundestag und Bundesrat haben diese Änderung aufgrund des Beschlusses der Minitserpräsidentenkonferenz vom 06.11.23 beschlossen, die dies ausschließlich deshalb forderte, weil die Höhe der Leistungen angeblich ein sog. „Pull-Faktor“ seien und deshalb Menschen nach Deutschland kämen.
Wir beleuchten das Thema AUSFÜHRLICH mit RA Volker Gerloff und betrachten dabei die grundsätzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dazu wie auch die Historie der Änderungen zu diesem Zeitraum zwischen 12, 36, 48, 15, 18 und nun wieder 36 Monaten.
Wichtig dabei: Es sind eben nicht nur Menschen im laufenden Asylverfahren, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, sondern auch mit mancher Aufenthaltserlaubnis oder langjährigem Leben in Deutschland.