Für eine Unternehmensgründung reichen die bisherigen Erfahrungen und das Fachwissen zum Tätigkeitsfeld oftmals nicht aus, denn schließlich haben Existenzgründer unmittelbar nach der Gründung auch Aufgaben der Unternehmensführung wahrzunehmen.
Um sich Know-How zur Unternehmensführung anzueignen, können Existenzgründer Zuschüsse für Unternehmensberatungsleistungen erhalten. Hier werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert. Wichtig dabei: Die Beratungsleistung muss von einem BAFA-Berater vorgenommen werden.
Bis Ende 2022 konnten Existenzgründer von dem BAFA-Förderprogramm des Zuschusses für Beratungsleistungen profitieren. Allerdings galt man nur als Existenzgründer, sofern die Unternehmensgründung nicht länger als zwei Jahre zurück lag.
Nach den neuen Förderrichtlinien ab 2023 können allgemein kleine und mittlere Unternehmen mit Unternehmensberatungen gefördert werden. Für Existenzgründer bedeutet dies, dass ihr Gründungsdatum auch länger als zwei Jahre zurück liegen kann, um eine Förderung zu erhalten.
Auch die Antragstellung auf eine Zuschuss-Gewährung hat sich vereinfacht. Musste man bis 2022 erst eine sogenannte Leitstelle aufsuchen und dort ein Gespräch führen, bevor man die Zuschuss-Gewährung beantragt hatte, so kann seit 2023 die Antragstellung direkt online erfolgen.
Auch kaufmännisches Know-How kann mit Hilfe der BAFA-Förderung aufgebaut werden. BAFA-Unternehmensberater Ingo Wupperfeld begleitet Existenzgründer sechs Monate lang mit diesen Schwerpunkten. Ziel dabei ist es, dass die kaufmännischen Grundlagen für die Gründer zur Routine werden und diese sich somit eine langfristige Sicherung ihrer neuen Existenz aufbauen können.
Die Schritte sind in einer Fallstudie zusammengefasst, die unter www.starthilfe-begleitung.info zu erreichen ist. Hier kann man sich auch zu einem kostenfreien Beratungsgespräch anmelden.