Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder brachte viele Änderungen für Familiengerichte: eine davon ist die Ergänzung des § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes. Richterinnen und Richter in Kindschaftssachen sollen künftig über umfangreichere, auch interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen verfügen. In Folge 4 von „familiensachen“ sprechen wir über die neue Vorschrift. Unser Gast ist Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. Er fordert seit Jahren, dass Familienrichterinnen und -richter besser ausgebildet werden müssen.
Wir wollen von ihm wissen, wieso diese Gesetzesänderung eigentlich notwendig war. Thema ist dabei auch der Stellenwert des Familienrechts in der universitären Ausbildung. Außerdem fragen wir, ob die nun kommende Pflicht zur Qualifikation und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern Stefan Heilmanns Ansprüchen genügt oder ob sich noch mehr ändern muss. Wir reden mit ihm über die Entstehungsgeschichte der Gesetzesänderung und darüber, wie die konkrete Umsetzung nun in der Praxis aussehen muss.