(1) Wie und in welcher Form muss gekündigt werden? – Immer schriftlich und unter Zeugen.

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

08-04-2024 • 22 Min.

Bei Form und Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich: Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden – per Papier und Tinte (oder ähnliches). WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Scan und so weiter sind nicht erlaubt und haben damit auch keine Gültigkeit.

Wie kann der Zugang einer Kündigung erfolgen? Erstens: Persönliche Übergabe mit Zeugen. Zweitens: Zugang unter Abwesenden (Zugang besteht, wenn es in den Machtbereich des Empfängers übergeht) beispielsweise per Einschreiben oder Boten.

Doch auch beim Zugang einer Kündigung müssen Regeln beachtet werden, damit sie die Wirksamkeit nicht verliert. So muss bei Übergabe einer Kündigung durch einen Vertreter bzw. einer Vertreterin eine Originalvollmacht vorliegen. Wenn diese nicht vorhanden ist, kann die Kündigung zurückgewiesen werden.

Wie es so ist, geht in der Praxis sowohl beim Zugang als auch bei der Form immer mal wieder etwas schief. Was unsere beiden Moderatoren erlebt haben, erfährst Du in Folge 1 unseres Podcasts "Recht gecheckt."

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠Battke Grünberg⁠

Produktion: ⁠evergabe.de-Academy⁠

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