(6) Wann kann personenbedingt bzw. krankheitsbedingt gekündigt werden?

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

vor 2 Tagen • 31 Min.

In Deutschland kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit eines Mitarbeiters die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung bzw. krankheitsbedingte Kündigung sind:

  • Negative Zukunftsprognose: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft arbeitsunfähig bleibt.
  • Betriebliche Beeinträchtigung: Die Ausfälle des Mitarbeiters müssen den Betriebsablauf erheblich stören.
  • Interessensabwägung: Der Arbeitgeber muss seine Interessen mit denen des erkrankten Mitarbeiters abwägen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Arbeitgeber muss versucht haben, den Mitarbeiter mit BEM wieder in den Betrieb einzugliedern.

Doch Vorsicht! Bei Suchtproblemen gelten andere Regeln, denn Sucht gilt als Krankheit und nicht als Fehlverhalten. Eine Kündigung ist erst möglich, wenn mindestens ein Therapieversuch gescheitert ist.

Mehr zum Thema personenbedingte Kündigung hörst Du in Folge 6 von Recht gecheckt.

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠

Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠

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