In Deutschland kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit eines Mitarbeiters die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung bzw. krankheitsbedingte Kündigung sind:
Doch Vorsicht! Bei Suchtproblemen gelten andere Regeln, denn Sucht gilt als Krankheit und nicht als Fehlverhalten. Eine Kündigung ist erst möglich, wenn mindestens ein Therapieversuch gescheitert ist.
Mehr zum Thema personenbedingte Kündigung hörst Du in Folge 6 von Recht gecheckt.
---
🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹
----
Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
---
Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message