Special: Irrtümer im Kündigungsrecht

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

03-06-2024 • 5 Min.

Irrtum Nr. 1: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt automatisch das Kündigungsschutzgesetz? Nein, denn die Probezeit hat nur Auswirkung auf die Länge der Kündigungsfrist

Irrtum Nr. 2: Kündigungen dürfen während Weihnachten oder Krankheit nicht ausgesprochen werden! Ein klarer Irrtum.

Irrtum Nr. 3: Vor einer Kündigung müssen zunächst drei Abmahnung ausgesprochen werden! Definitiv nicht. Es reicht eine Abmahnung und einen Wiederholungsfall.

Irrtum Nr. 4: Wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zu stimmt, ist diese unwirksam. Der Betriebsrat muss angehört werden, seine Entscheidung ist aber nicht ausschlaggebend - es gibt aber Ausnahmen!

Irrtum Nr. 5: Nach einer Kündigung hat man Anspruch auf Abfindung! Tatsächlich nicht. Warum Abfindungen dennoch fast zur Regel gehören, erfährst Du im Special "Recht gecheckt".

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠⁠

Produktion: ⁠⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠⁠

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