(3) Kündigungsschutz: Was ist erlaubt, was nicht?

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

06-05-2024 • 32 Min.

Der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen durch ihren Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt.

Um den allgemeinen Kündigungsschutz zu genießen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb muss in der Regel mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben und die Beschäftigung muss ununterbrochen gewesen sein. Ein weitverbreiteter Irrtum: Eine vereinbarte Probezeit hat nur Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Relevant ob es einen Kündigungsschutz gibt, ist der Zugang der Kündigung (Mehr dazu in Folge 1 von Recht gecheckt).

Wer hat besonderen Kündigungsschutz? Betriebsräte sowie Personen mit besonderer Tätigkeit besitzen einen Kündigungsschutz. Schwerbehinderte Menschen haben hingegen keinen Kündigungsschutz. Hier braucht die Kündigung eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes. Doch wie immer gelten auch in diesem Bereich Ausnahmen. Mehr dazu hörst Du in dieser Folge von Recht gecheckt.

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠Battke Grünberg⁠

Produktion: ⁠evergabe.de-Academy⁠

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