(2) Ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung – das ist die Frage!

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

22-04-2024 • 23 Min.

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, dass ist hier die Frage. Doch sind wir mal ehrlich, wann wird eine ordentliche bzw. eine außerordentliche Kündigung verwendet?

Juristisch gesehen kommt die außerordentliche Kündigung zum Einsatz, wenn es nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen. Umgangssprachlich: Eine außerordentliche Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn es wirklich gekracht hat. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss allerdings die zwei Wochenfrist zwischen dem Grund der Kündigung und dem Bekanntgeben der Kündigung eingehalten werden.

Mehr zum besonderen Kündigungsschutz hörst Du in Folge 3 von Recht gecheckt

Weitere Kündigungsarten, die besprochen werden, sind Änderungskündigung und die Beendigungskündigung. Wo der Unterschied bei diesen Arten liegt und warum man bei diesen beiden Arten auch einen Kündigungsgrund benötigt, dass erzählen Dir Karsten Matthieß und Dr. Tina Lorenz an einem konkreten Beispiel im Podcast.

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke Grünberg

Produktion: evergabe.de-Academy

Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/

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