(4) Kündigung wegen Fehlverhalten | Verhaltensbedingt gekündigt

Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht

21-05-2024 • 31 Min.

Zum Thema Verhaltensbedingte Kündigung beginnen wir mit der Aussage des Bundesarbeitsgericht "Ein Mitarbeiter muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann." In der Praxis heißt das, wenn man einen unfähigen Mitarbeiter hat und dieser seine Arbeiten unfähig macht, heißt es nicht, dass er damit automatisch seine Pflichten nicht erfüllt. Erst wenn der Mitarbeiter eine Aufgabe erledigen könnte, er es aber nicht macht, weil er nicht will, dann kommt es zu einer Pflichtverletzung. Pflichtverletzungen sind sehr vielfältig, wie Arbeitszeitbetrug, Stehlen von Kollegeninventar, Krankmeldungen.

Doch bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss eine Abmahnung erfolgen. Bei kleineren Fehlverhalten sollten hingegen zunächst Personalgespräche vorgezogen werden, bevor man mit einer Kündigung droht. Mehr zur Abmahnung erfährst Du in Folge 5 von Recht gecheckt.

Um das Arbeitgeberinteresse mit dem Arbeitnehmerinteresse an dem Weiterbestand im Unternehmen abzuwägen, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Beispiele hierfür sind die Unternehmenszugehörigkeit, Lebensalter, kommt derjenige Unterhaltspflichten nach, hat er/sie sich schon andere nicht gleiche Fälle zu schulden kommen lassen.

Neben einer Verhaltensbedingten Kündigung kann auch eine Verdachtskündigung erfolgen. Wo der Unterschied liegt, dass erfährst Du in Folge 4 unseres Podcasts.

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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠

Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠

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