Ist es vergaberechtlich zulässig Rechtsdienstleistungen und anderen Beschaffungsdienstleistungen in einem Los zusammenzufassen? Dieser Frage gehen wir in dieser Folge auf die Spur.
Der Fall: Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung über einen Beschaffungsdienstleister zu vergeben. Der Beschaffungsdienstleister soll den Auftraggeber bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände unterstützen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl technische und wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen als auch Rechtsdienstleistungen.
Das Problem:
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Moderation: Oliver Weihrauch von Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB
Produktion: evergabe.de-Academy
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