Der 1. Januar ist traditionell ein Datum, das auf gesetzlicher Ebene allerlei Neuerungen mit sich bringt. In dieser kurzen Service-Sonderfolge der Lauschwerkstatt schauen wir kurz vor dem Jahreswechsel auf zwei Veränderungen, die 2023 die für die Betriebe und die Beschäftigten im Tischlerhandwerk relevant werden: Es geht zum einen um das Thema Arbeitszeiterfassung und zum anderen um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mona Femmer, Justiziarin bei Tischler NRW, erklärt, was hinter diesen beiden Neuerungen steckt.