Folge 8: Der § 188 StGB, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren" unter Strafe stellt, wirkt ein wenig aus der Zeit gefallen. Er wird auch gerne als "Blasphemieparagraph" bezeichnet, was seinem Wesen allerdings sowohl in seiner Formulierung als auch in der praktischen Judikatur nicht (mehr) entspricht.
Ist der besondere Schutz des "religiösen Friedens", der sich in der Praxis nur auf die gesetzlich anerkannten Religionen erstreckt, im 21. Jahrhundert auch in seiner entschärften Version noch gerechtfertigt? Wieviel Toleranz für derartige Ausnahmen kann einer zunehmend pluralistischen Bevölkerung zugemutet werden?
Sich Antworten auf diese und andere Fragen anzunähern, versuchen Peter Bußjäger und Niko Alm im Gespräch, das sie von verschiedenen Positionen aus in Angriff nehmen.
Peter Bußjäger ist Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck; er gilt als der Föderalismusexperte.
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Linn Schütze, Leonie Bartsch & Auf Ex Production