Seit 2018 ist durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Datenschutz in aller Munde. Dabei bestanden die Regelungen inhaltlich im Wesentlichen bereits zuvor. Den Unterschied machte aber nun die klare Regelung des Schadensersatzes und die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, Bußgelder in empfindlicher Höhe festzusetzen.