Blockchain und die DSGVO:

GfA - Der Podcast

16-10-2022 • 9 Min.

Die DSGVO ist nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Sind die Daten, die in den Datenblöcken verarbeitet werden, also solche, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen, so ist die DSGVO anwendbar.