Wir werden nicht müde zu wiederholen, dass bei allem was wir am und mit dem Patienten „veranstalten“, dieser ein Mensch ist und bleibt. Man mag es für pathetisch halten, wir jedenfalls nicht. Des Menschen Würde und damit auch sein Selbstbestimmungsrecht gilt es zu schützen und zu wahren.
Wenn dies nun gleich von Medizinern und Juristen vergessen zu werden scheint, dann kann dies, sofern man nicht voller Frustration aufgibt, letztlich nur zum Bundesverfassungsgericht führen.
In der heute und extra für den gemeinsamen #FOAM_Adventskalendet (ein Gemeinschaftsprojekt mit Fasttrack-Der-Notfallpodcast) aufgenommenen Podcastfolge, haben wir unsüber ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15.01.2020 unterhalten. Inhaltlich ging es um folgendes:
“ Die Beschwerdeführerin war nach einem Unfall im Krankenhaus fixiert worden, nachdem sie einen weiteren Verbleib entgegen ärztlichem Rat zur weiteren Beobachtung sowie zum Ausschluss schwerwiegender gesundheitlicher Schädigungen abgelehnt hatte. In der Folge stellten die Fachgerichte die Rechtswidrigkeit der Fixierung fest. Zur Begründung hat die Kammer angeführt, dass in den angegriffenen Entscheidungen Bedeutung und Tragweite des Rechts auf effektive Strafverfolgung verkannt werden, weil der Sachverhalt – insbesondere die Tatfolgen – nicht hinreichend aufgeklärt worden ist.“
Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 15.01.2020, Nr. 5/2020 vom 22.01.2020
Wir unterhalten uns über den jahrelangen Verfahrensgang durch verschiedene Instanzen und verschiede Gerichtsbarkeiten. Wir blicken aber natürlich auch darauf, warum genau diese Entscheidung für uns und die Notfallmedizin im allgemeinen so wichtig ist.
Schriftliche Urteilgründe 2 BvR 1763/16 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rk20200115_2bvr176316.html
Pressemitteilung Nr. 5/2020 vom 22.01.2020 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-005.html