Zwang, Zwangseinweisung und die Hintergründe beschäftigen uns gerade im Rettungsdienst immer wieder, können jedoch auch in der klinischen Notfallmedizin eine bedeutende Rolle spielen. Dabei gibt es viele Stolpersteine und auch die ein oder andere Falle.
Die Zwangsunterbringung ist ein, manchmal auch überschätzt, vermintes Gebiet. Dies liegt daran, dass wir es an dieser Stelle mit unterschiedlichen Rechtsgebieten zu tun haben, nämlich dem Zivilrecht, aber eben auch dem öffentlichen Recht. Dies ist nicht alleine die einzige Schwierigkeit. Denn wir haben dazu tretend noch den Umstand, dass wir es gerade im Zusammenhang mit der Unterbringung nach PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) mit 16 unterschiedlichen Gesetzen und damit auch zum Teil unterschiedlichen Regelungen zu tun haben.
Dies führt stellenweise zu Verwirrung und Unsicherheiten, auf zumeist allen Seiten.
Wir haben uns daher einmal dieser Thematik zugewandt und versucht einen groben Überblick zu geben. Natürlich sind wir uns bewusst, dass dies die Problematik nur anreißen kann. Gerade was die regionalen Besonderheiten anbelangt ist es wichtig, sich individuell mit den regionalen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Gleichwohl können, wenn ein gewissen Grundverständnis für die Thematik und die Problematik vorhanden ist, einige Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Im Rahmen einer erneuten Vortragssession bei Now-To-GO, now-to-go meets #foam, hatten wir die Gelegenheit einen Vortrag genau über das besagte Thema zu halten. Dieser Vortrag kann auch jederzeit bei youtube, auf unserem Kanal, gerne nochmals nachgeschaut werden.
Ergänzend zu diesem Vortrag haben wir uns in der heutigen Podcastfolge über das Thema unterhalten. Der Podcast zu dem Eingangsfallbeispiel, „Das Gegenteil von Gut, ist eben doch gut gemeint“ (zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2020) kann gerne nachgehört werden.
Wir wünschen viel Spaß beim Anhören und freuen uns auf Feedback. Ein kleines Gewinnspiel (im Podcast haben wir eine „affige Hörerfrage“ versteckt; zu gewinnen gibt es einen - ansonsten nicht käuflich zu erwerbenden - Patch mit unserem Logo) ist auch mit dabei. Der Rechtsweg ist leider ausgeschlossen.
Viel Erfolg!
Henking/Vollmann (Hrsg), Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen, 2015
Marschner/Lesting/Stahmann, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 6. Aufl., 2019
Palandt, BGB, 79. Aufl., 2020
Hewer/Rössler/Messer (Hrsg.), Die psychiatrische Notfallmedizin, 3. Aufl., 2017
Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., 2018
S2K-Leitlinie „Notfallpsychiatrie“, Stand 13.04.2019, AWMF-RegNr. 038-023
S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“, Stand 10.09.2018, AWMF-RegNr. 038—022
Geringer et. al., Nach der Reform ist vor der Reform, Nervenarzt 2018 https://doi.org/10.1007/s00115-018-
Hinweis
Disclaimer: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir hier immer nur unsere Meinung und unsere Sicht darlegen. Die erfolgten Zitierungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, Fehler können gleichwohl nicht gänzlich ausgeschlossen werden.