2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für die allermeisten Bundesbürger Realität werden. So will es die Bundesregierung. Das geplante Digitalgesetz schafft dafür die Grundlangen. Denn die jetzige Version ist ein Rohrkrepierer. Die DGIM hat Anforderungen an eine funktionierende ePA definiert. DGIM-Experte PD Dr. Sebastian Spethmann erläutert, warum es wichtig ist, dass die Erstbefüllung der Akte durch Hausärzt*innen erfolgen sollte und welche Patient*innen besonders von der Datensammlung profitieren werden. Dass von der jetzigen Zustimmungslösung auf ein Opt-out-Verfahren umgestiegen werden soll, hält er für richtig. Auch für die freiwillige Spende von Gesundheitsdaten für die Forschung macht sich der Berliner Kardiologe stark.
Weitere Informationen:
https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Pressemeldungen/20230809_PM_Stellungnahme_DigiG_F.pdf
https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html
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