Immer wieder hören wir in unserer Beratungspraxis Fragen wie "Was spricht eigentlich dagegen, unseren Kunden eine E-Mail zu Werbezwecken zu senden?" oder "Was spricht eigentlich dagegen, unser FirmengelĂ€nde mit Video đč zu ĂŒberwachen.
Aus Kundensicht ist das natĂŒrlich sehr verstĂ€ndlich, denn man empfindet die DSGVO ja meist als "Verbotsgesetz". Man meint mit der Frage also im Prinzip: "Wo steht denn, ob eine bestimmte Verarbeitung verboten ist?"
Und natĂŒrlich ist es ja auch richtig, wenn unsere Kunden uns vorher fragen - besser als "einfach machen". Dennoch muss man sagen: Aus Datenschutzsicht ist es die FALSCHE FRAGE! Es steht nĂ€mlich nirgendwo. "Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt" heiĂ hier das Zauberwort. Ich muss also nicht schauen, ob irgendeine Verarbeitung verboten ist, sondern ob diese irgendwo explizit erlaubt wird.
Aber - hört Euch am besten unsere Folge einfach an... đ