Einige Arten personenbezogener Daten hält der Verordnungsgeber für besonders schützenswert. Diese werden in Art. 9 DSGVO abschließend aufgezählt. Gesundheitsdaten gehören natürlich dazu; genauso biometrische und genetische Merkmale, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und noch einige mehr.