Einige Arten personenbezogener Daten hĂ€lt der Verordnungsgeber fĂŒr besonders schĂŒtzenswert. Diese werden in Art. 9 DSGVO abschlieĂend aufgezĂ€hlt. Gesundheitsdaten gehören natĂŒrlich dazu; genauso biometrische und genetische Merkmale, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und noch einige mehr.