Viel diskutiert, lange darauf gewartet oder vielleicht auch gehofft, dass es nicht kommen wird. Wir haben wieder einen Angemessenheitsbeschluss, der den USA bescheinigt, ein der EU vergleichbares Datenschutzniveau zu haben. Übermittlungen personenbezogener Daten in die EU sollten also künftig wieder einfacher werden. Vorbei sind die Zeiten von TIAs und Risikobewertungen.
Und jetzt ist alles gut? Haben wir jetzt ein vergleichbares Schutzniveau in den USA? Naja, zunächst einmal haben wir wieder einen Mechanismus, nach dem Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen verpflichten. Soweit nichts Neues.
Darüber hinaus wurden die US-Behörden, was die massenhafte Überwachung angeht, so richtig stark an die Leine genommen... 😮 Während der Umfang der Überwachung bisher "maßgeschneidert" sein musste, darf jetzt nur noch überwacht werden, sofern dies "verhältnismäßig" und "notwendig" ist. Merkt Ihr den krassen Unterschied? Wir tun uns hier ehrlich gesagt etwas schwer. Das Ganze klingt eher nach altem Wein in neuen Schläuchen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die US Geheimdienste auch bislang - in deren eigener Wahrnehmung - nur dann überwacht haben, wenn sie dies für verhältnismäßig und notwendig erachtet haben.
Es gibt aber auch Positives zu berichten. Rechtsbehelfe sind nun möglich. Der Data Protection Review Court macht es möglich. Und noch etwas Positives gibt es: Unsere Beratungstätigkeit wird deutlich einfacher.... 😀