#57 - Verhaltensregeln - verlangt die DSGVO jetzt auch noch gute Manieren von uns? 😡🧹

Nichts zu verbergen - Das Datenschutz-KaffeekrÀnzchen

22-12-2022 ‱ 23 Min.

Irgendwie klingen Verhaltensregeln nach guten Manieren - also nicht sonderlich spannend đŸ˜ŽđŸ„±. So ein paar Gemeinsamkeiten gibt es tatsĂ€chlich. Ähnlich wie bei guten oder auch schlechten Manieren, geht es bei den Verhaltensregeln gemĂ€ĂŸ Art. 40 DSGVO darum, auf welche Art und Weise man bestimmte Dinge umsetzt. Die DSGVO fördert mit Art. 40 die Ausarbeitung von sogenannten Verhaltensregeln. VerbĂ€nde oder andere Vereinigungen können solche Verhaltensregeln ausarbeiten, mit denen die Anwendung der DSGVO prĂ€zisiert wird. Es werden also keine neuen oder strengeren Regeln jenseits der DSGVO definiert, sondern es geht darum, wie die Vorgaben der DSGVO fĂŒr bestimmte AnwendungsfĂ€lle umgesetzt werden. FĂŒr Verantwortliche, die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung einer solchen Verhaltensregel und den damit verbundenen Kontrollen einer Überwachungsstelle unterwerfen, sieht die DSGVO im Gegenzug bestimmte Vorteile vor. Klingt eigentlich ganz gut? Warum gibt es dann eigentlich nach mittlerweile mehr als vier Jahren keine einzige von einer Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregel? Na gut, zugegeben - eine einzige gibt es mittlerweile. Diese nennt sich Trusted Data Processor und ist fĂŒr Auftragsverarbeiter gedacht. Aber mehr gibt es wirklich noch nicht. Und wir verstehen definitiv nicht, warum... đŸ€šđŸ€šđŸ˜Ż