Mittlerweile hat auch der Bundesfinanzhof als oberstes Finanzgericht in Deutschland entschieden - die von Olaf Scholz 2021 eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung beim Derivatehandel ist verfassungswidrig! Wir sprechen mit dem Experten Stefan Fröhlich von WH Selfinvest über das Thema. Stefan gibt uns aus Sicht eines Brokers Einblicke in den aktuellen Stand der Dinge.
Stefan Fröhlich | WH Selfinvest