Jede Form politischer Herrschaft basiert nicht nur auf dem Herrschaftsanspruch, sondern auch auf der Bereitschaft der Beherrschten zur Anerkennung der Herrschaftsbeziehung, das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der politischen Herrschaft. Soll die Herrschaft nicht nur durch Willkür und Zwang aufrechterhalten werden, muss sie die Grundsätze formeller Rechtmäßigkeit (Legalität) beachten und auf dem Vertrauen an die Rechtmäßigkeit der Herrschaft beruhen.
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