Der Gesetzgeber hat seit 01.01 2021 mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz kurz StaRUG, einen Gesetzesrahmen geschaffen, der unter anderem vorsieht, dass Kapitalgesellschaften, größenunabhängig, dazu verpflichtet sind, ein Krisenfrüherkennungssystem im Unternehmen einzurichten.
Diese Verpflichtung ist in Unternehmer- und Unternehmenskreisen, insbesondere bei inhabergeführten KMU-Unternehmen bisher weitgehend unbekannt.
Die derzeitige wirtschaftliche Situation wird als technische Rezession bezeichnet. Studien des DIHK und der aktuelle Ifo-Index dokumentieren eine schwache wirtschaftliche Entwicklung und daraus resultierend, steigende Insolvenzzahlen. Dies sollte gerade für KMU-Unternehmen und deren Verantwortliche ausreichend Anlass sein, sich mit Risikomanagement und Krisenfrüherkennung zu beschäftigen. Sofern diese Instrumente in Kapitalgesellschaften nicht eingesetzt werden, setzen sich im Insolvenzfall Geschäftsleiter umfassenden persönlichen Haftungsrisiken aus.