10-11-2023
#23 Wissen schafft Erfolg - Unternehmensplanung in herausfordernden Zeiten
Zum Ende eines Geschäftsjahres stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie wird, bzw. wie soll sich das nächste Geschäftsjahr, das häufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, entwickeln? Diese Frage lässt sich auch damit beantworten, indem man definierte Ziele mit Hilfe einer Planungsrechnung dokumentiert.
Evtl. entsteht die Auffassung, dieses Mal, unter Berücksichtigung der vielen Unwägbarkeiten, auf die Erstellung einer Unternehmensplanung zu verzichten.
Dies ist nicht zu verantworten, da gerade in volatilen Zeiten, alleine schon die Planung und Überwachung der Liquiditätsentwicklung für die Absicherung des Unternehmens von existenzieller Bedeutung sein kann.
Für Kapitalgesellschaften aller Größen besteht seit Jahren die Verpflichtung zur Erstellung einer Planungsrechnung, die sich aus dem Zusammenspiel verschiedener gesetzlicher Regelungen ergibt. Leider ist dies auf den ersten Blick nicht ausreichend deutlich ersichtlich.
Ergänzt und verstärkt wird die Planungspflicht durch die neue Anforderung aus dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzt, kurz StaRUG, ein Krisenfrüherkennungssystem zu implementieren. Eine wesentliche Voraussetzung zum Betrieb eines starug-konformen Krisenfrüherkennungssystems, ist der Einsatz eines Controlling-Systems, wofür wieder eine Unternehmensplanung notwendig ist. Der Hintergrund dieser Anforderungen liegt darin, Unternehmenskrisen wesentlich früher zu erkennen und durch die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen, Unternehmen wieder ausreichend widerstandsfähig zu machen.