Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit geht das Insolvenzrecht dann aus, wenn ein Schuldner voraussichtlich innerhalb von 24 Monaten, fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Um dies zu messen, bzw. festzustellen, ist auch hier eine integrierte Unternehmensplanung notwendig, aus deren Liquiditätsplanung die notwendigen Informationen hervorgehen. Sind z.B. die Kontokorrentlinien, auf Monatsbasis dargestellt, ausreichend bemessen, um allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit löst keine Insolvenzantragspflicht aus, jedoch das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem ermöglicht dieses Stadium, ein Insolvenzverfahren im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder eine außerinsolvenzliche Sanierung im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens durchzuführen.