Wer schreibt, der bleibt – Verpflichtete Unternehmen, wie unsere Blechbox GmbH, müssen dokumentieren, wie sie die Sorgfaltspflichten des LkSG umsetzen. Hierbei gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Welche dies sind und auf welche Aspekte Unternehmen in der Praxis außerdem achten sollten, erklären Karolin Fitzer und Dr. Philipp Gergen.