Recht gecheckt – Podcast zum Arbeitsrecht mit wahren Geschichten

evergabe.de-Academy

Kuriose Storys aus dem Arbeitsrecht In "Recht gecheckt" sprechen die erfahrenen Rechtsanwälte Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß über skurrile, spannende und lehrreiche Fälle aus ihrem Juristenalltag. Mit Witz und Charme entwirren sie komplexe Rechtsfragen und geben praktische Tipps. In der ersten Staffel dreht sich dabei alles um das Thema Kündigung. Eine neue Folge "Recht gecheckt" gibt es jeden zweiten Montag. read less
BildungBildung

Folgen

(6) Wann kann personenbedingt bzw. krankheitsbedingt gekündigt werden?
Heute
(6) Wann kann personenbedingt bzw. krankheitsbedingt gekündigt werden?
In Deutschland kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit eines Mitarbeiters die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung bzw. krankheitsbedingte Kündigung sind: Negative Zukunftsprognose: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft arbeitsunfähig bleibt.Betriebliche Beeinträchtigung: Die Ausfälle des Mitarbeiters müssen den Betriebsablauf erheblich stören.Interessensabwägung: Der Arbeitgeber muss seine Interessen mit denen des erkrankten Mitarbeiters abwägen.Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Arbeitgeber muss versucht haben, den Mitarbeiter mit BEM wieder in den Betrieb einzugliedern. Doch Vorsicht! Bei Suchtproblemen gelten andere Regeln, denn Sucht gilt als Krankheit und nicht als Fehlverhalten. Eine Kündigung ist erst möglich, wenn mindestens ein Therapieversuch gescheitert ist. Mehr zum Thema personenbedingte Kündigung hörst Du in Folge 6 von Recht gecheckt. --- 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ ---Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(5) Worauf muss ich bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht achten?
17-06-2024
(5) Worauf muss ich bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht achten?
Eine Abmahnung ist die Rüge eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Damit werden Arbeitnehmer auf Fehlverhalten hingewiesen und die Möglichkeit zu geboten, sich zu bessern. Gleichzeitig droht die Abmahnung eine Kündigung an, falls der Arbeitnehmer sich erneut pflichtwidrig verhält. Welche formellen Anforderungen gibt es an eine Abmahnung? Schriftform ist zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.Der Inhalt der Abmahnung muss klar und deutlich sein.Der Sachverhalt muss genau beschrieben werden.Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss eindeutig benannt werden.Es muss eine Rüge des Fehlverhaltens enthalten sein.Es muss eine Frist zur Besserung gesetzt werden.Es muss die Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall enthalten sein. Welche Irrtümer gibt es beim Thema Abmahnung? Irrtum 1: Abmahnungen dürfen nur vom Chef ausgesprochen werden.Irrtum 2: Abmahnungen müssen schriftlich sein.Irrtum 3: Nach einer Abmahnung ist der Arbeitnehmer beim nächsten Fehlverhalten gleich fristlos kündbar.Irrtum 4: Eine Abmahnung verjährt nach einem Jahr.Irrtum 5: Eine Abmahnung muss vom Betriebsrat genehmigt werden Mehr zum Thema hörst Du in Folge 5 von Recht gecheckt. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/---Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(4) Was versteht man unter einer Verhaltensbedingten Kündigung?
21-05-2024
(4) Was versteht man unter einer Verhaltensbedingten Kündigung?
Zum Thema Verhaltensbedingte Kündigung beginnen wir mit der Aussage des Bundesarbeitsgericht "Ein Mitarbeiter muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann." In der Praxis heißt das, wenn man einen unfähigen Mitarbeiter hat und dieser seine Arbeiten unfähig macht, heißt es nicht, dass er damit automatisch seine Pflichten nicht erfüllt. Erst wenn der Mitarbeiter eine Aufgabe erledigen könnte, er es aber nicht macht, weil er nicht will, dann kommt es zu einer Pflichtverletzung. Pflichtverletzungen sind sehr vielfältig, wie Arbeitszeitbetrug, Stehlen von Kollegeninventar, Krankmeldungen. Doch bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss eine Abmahnung erfolgen. Bei kleineren Fehlverhalten sollten hingegen zunächst Personalgespräche vorgezogen werden, bevor man mit einer Kündigung droht. Mehr zur Abmahnung erfährst Du in Folge 5 von Recht gecheckt. Um das Arbeitgeberinteresse mit dem Arbeitnehmerinteresse an dem Weiterbestand im Unternehmen abzuwägen, sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Beispiele hierfür sind die Unternehmenszugehörigkeit, Lebensalter, kommt derjenige Unterhaltspflichten nach, hat er/sie sich schon andere nicht gleiche Fälle zu schulden kommen lassen. Neben einer Verhaltensbedingten Kündigung kann auch eine Verdachtskündigung erfolgen. Wo der Unterschied liegt, dass erfährst Du in Folge 4 unseres Podcasts. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠ Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(3) Kündigungsschutz: Was ist erlaubt, was nicht?
06-05-2024
(3) Kündigungsschutz: Was ist erlaubt, was nicht?
Der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen durch ihren Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Um den allgemeinen Kündigungsschutz zu genießen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb muss in der Regel mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben und die Beschäftigung muss ununterbrochen gewesen sein. Ein weitverbreiteter Irrtum: Eine vereinbarte Probezeit hat nur Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Relevant ob es einen Kündigungsschutz gibt, ist der Zugang der Kündigung (Mehr dazu in Folge 1 von Recht gecheckt). Wer hat besonderen Kündigungsschutz? Betriebsräte sowie Personen mit besonderer Tätigkeit besitzen einen Kündigungsschutz. Schwerbehinderte Menschen haben hingegen keinen Kündigungsschutz. Hier braucht die Kündigung eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes. Doch wie immer gelten auch in diesem Bereich Ausnahmen. Mehr dazu hörst Du in dieser Folge von Recht gecheckt. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de 🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠Battke Grünberg⁠ Produktion: ⁠evergabe.de-Academy⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(2) Ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung – das ist die Frage!
22-04-2024
(2) Ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung – das ist die Frage!
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, dass ist hier die Frage. Doch sind wir mal ehrlich, wann wird eine ordentliche bzw. eine außerordentliche Kündigung verwendet? Juristisch gesehen kommt die außerordentliche Kündigung zum Einsatz, wenn es nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen. Umgangssprachlich: Eine außerordentliche Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn es wirklich gekracht hat. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss allerdings die zwei Wochenfrist zwischen dem Grund der Kündigung und dem Bekanntgeben der Kündigung eingehalten werden. Mehr zum besonderen Kündigungsschutz hörst Du in Folge 3 von Recht gecheckt Weitere Kündigungsarten, die besprochen werden, sind Änderungskündigung und die Beendigungskündigung. Wo der Unterschied bei diesen Arten liegt und warum man bei diesen beiden Arten auch einen Kündigungsgrund benötigt, dass erzählen Dir Karsten Matthieß und Dr. Tina Lorenz an einem konkreten Beispiel im Podcast. 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke Grünberg Produktion: evergabe.de-Academy Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message
(1) Wie und in welcher Form muss gekündigt werden? – Immer schriftlich und unter Zeugen.
08-04-2024
(1) Wie und in welcher Form muss gekündigt werden? – Immer schriftlich und unter Zeugen.
Bei Form und Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich: Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden – per Papier und Tinte (oder ähnliches). WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Scan und so weiter sind nicht erlaubt und haben damit auch keine Gültigkeit. Wie kann der Zugang einer Kündigung erfolgen? Erstens: Persönliche Übergabe mit Zeugen. Zweitens: Zugang unter Abwesenden (Zugang besteht, wenn es in den Machtbereich des Empfängers übergeht) beispielsweise per Einschreiben oder Boten. Doch auch beim Zugang einer Kündigung müssen Regeln beachtet werden, damit sie die Wirksamkeit nicht verliert. So muss bei Übergabe einer Kündigung durch einen Vertreter bzw. einer Vertreterin eine Originalvollmacht vorliegen. Wenn diese nicht vorhanden ist, kann die Kündigung zurückgewiesen werden. Wie es so ist, geht in der Praxis sowohl beim Zugang als auch bei der Form immer mal wieder etwas schief. Was unsere beiden Moderatoren erlebt haben, erfährst Du in Folge 1 unseres Podcasts "Recht gecheckt." 🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an podcast@evergabe.de🔹 ---- Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von ⁠Battke Grünberg⁠ Produktion: ⁠evergabe.de-Academy⁠ Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier: ⁠https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/ --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/evergabede-academy/message